Rechtsprechung
BGH, 20.10.2022 - LwZR 7/21 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- IWW
§ 544 Abs. 2 Nr. 1 ZPO, § 3 ZPO, § 9 ZPO, § 294 ZPO, § 97 Abs. 1 ZPO
- Wolters Kluwer
Schätzung der Beschwer des unterlegenen Klägers nach dem Interesse an der Unterlassung der Beeinträchtigung bei einer Besitzstörungsklage
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Schätzung der Beschwer des unterlegenen Klägers nach dem Interesse an der Unterlassung der Beeinträchtigung bei einer Besitzstörungsklage
- rechtsportal.de
Schätzung der Beschwer des unterlegenen Klägers nach dem Interesse an der Unterlassung der Beeinträchtigung bei einer Besitzstörungsklage
- datenbank.nwb.de
Verfahrensgang
- AG Koblenz, 04.05.2021 - 44 Lw 6/20
- OLG Zweibrücken, 28.10.2021 - 4 U 83/21
- BGH, 20.10.2022 - LwZR 7/21
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 07.07.2016 - V ZR 11/16
Nachbarstreit um die Gewährung eines Notwegerechts: Unzulässigkeit der …
Auszug aus BGH, 20.10.2022 - LwZR 7/21
Abgesehen davon hat der Kläger mit der Nichtzulassungsbeschwerde nicht - wie geboten (vgl. Senat, Beschluss vom 7. Juli 2016 - V ZR 11/16, NJW-RR 2017, 209 Rn. 6 mwN) - dargelegt und glaubhaft gemacht, dass die Beschwer 20.000 EUR übersteigt. - BGH, 20.01.2022 - V ZR 78/21
Bemessung der Beschwer nach dem Streitwert des abgewiesenen Klageantrags auf …
Auszug aus BGH, 20.10.2022 - LwZR 7/21
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist es einer Partei verwehrt, sich im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren auf der Grundlage neuen Vorbringens auf einen höheren, die erforderliche Rechtsmittelbeschwer erreichenden Streitwert der Klage zu berufen, wenn sie die Streitwertfestsetzung in den Vorinstanzen nicht beanstandet und auch nicht glaubhaft gemacht hat, dass bereits in den Vorinstanzen vorgebrachte Umstände, die die Festsetzung eines höheren Streitwerts - und einer damit einhergehenden entsprechenden Beschwer - rechtfertigen, nicht ausreichend berücksichtigt worden sind (vgl. hierzu nur BGH, Beschluss vom 20. Januar 2022 - V ZR 78/21, juris Rn. 7 mwN). - BGH, 13.12.2007 - V ZB 98/07
Streitwert und Rechtsmittelbeschwer bei Abweisung einer Klage auf Unterlassung …
Auszug aus BGH, 20.10.2022 - LwZR 7/21
Bei einer Besitzstörungsklage ist die Beschwer des unterlegenen Klägers gemäß § 3 ZPO nach dem Interesse an der Unterlassung der Beeinträchtigung zu schätzen (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Dezember 2007 - V ZB 98/07, juris Rn. 6 zu einer Eigentumsbeeinträchtigung).
- BGH, 27.04.2023 - V ZR 118/22
Stützung der beklagten Partei auf neues Vorbringen zur Glaubhaftmachung ihrer …
aa) Richtig ist allerdings, dass nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs einer Partei verwehrt ist, sich im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren auf der Grundlage neuen Vorbringens auf einen höheren, die erforderliche Rechtsmittelbeschwer erreichenden Streitwert der Klage zu berufen, wenn sie die Streitwertfestsetzung in den Vorinstanzen nicht beanstandet und auch nicht glaubhaft gemacht hat, dass bereits in den Vorinstanzen vorgebrachte Umstände, die die Festsetzung eines höheren Streitwerts - und einer damit einhergehenden entsprechenden Beschwer - rechtfertigen, nicht ausreichend berücksichtigt worden sind (Senat…, Beschluss vom 20. Januar 2022 - V ZR 78/21, juris Rn. 7;… Beschluss vom 18. März 2021 - V ZR 156/20, juris Rn. 10;… Beschluss vom 20. Februar 2020 - V ZR 167/19, WuM 2020, 308 Rn. 6; BGH, Beschluss vom 20. Oktober 2022 - LwZR 7/21, juris Rn. 4; jeweils mwN).