Rechtsprechung
   BGH, 20.10.2022 - LwZR 7/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,33289
BGH, 20.10.2022 - LwZR 7/21 (https://dejure.org/2022,33289)
BGH, Entscheidung vom 20.10.2022 - LwZR 7/21 (https://dejure.org/2022,33289)
BGH, Entscheidung vom 20. Oktober 2022 - LwZR 7/21 (https://dejure.org/2022,33289)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2022,33289) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW

    § 544 Abs. 2 Nr. 1 ZPO, § 3 ZPO, § 9 ZPO, § 294 ZPO, § 97 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Schätzung der Beschwer des unterlegenen Klägers nach dem Interesse an der Unterlassung der Beeinträchtigung bei einer Besitzstörungsklage

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schätzung der Beschwer des unterlegenen Klägers nach dem Interesse an der Unterlassung der Beeinträchtigung bei einer Besitzstörungsklage

  • rechtsportal.de

    Schätzung der Beschwer des unterlegenen Klägers nach dem Interesse an der Unterlassung der Beeinträchtigung bei einer Besitzstörungsklage

  • datenbank.nwb.de
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 07.07.2016 - V ZR 11/16

    Nachbarstreit um die Gewährung eines Notwegerechts: Unzulässigkeit der

    Auszug aus BGH, 20.10.2022 - LwZR 7/21
    Abgesehen davon hat der Kläger mit der Nichtzulassungsbeschwerde nicht - wie geboten (vgl. Senat, Beschluss vom 7. Juli 2016 - V ZR 11/16, NJW-RR 2017, 209 Rn. 6 mwN) - dargelegt und glaubhaft gemacht, dass die Beschwer 20.000 EUR übersteigt.
  • BGH, 20.01.2022 - V ZR 78/21

    Bemessung der Beschwer nach dem Streitwert des abgewiesenen Klageantrags auf

    Auszug aus BGH, 20.10.2022 - LwZR 7/21
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist es einer Partei verwehrt, sich im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren auf der Grundlage neuen Vorbringens auf einen höheren, die erforderliche Rechtsmittelbeschwer erreichenden Streitwert der Klage zu berufen, wenn sie die Streitwertfestsetzung in den Vorinstanzen nicht beanstandet und auch nicht glaubhaft gemacht hat, dass bereits in den Vorinstanzen vorgebrachte Umstände, die die Festsetzung eines höheren Streitwerts - und einer damit einhergehenden entsprechenden Beschwer - rechtfertigen, nicht ausreichend berücksichtigt worden sind (vgl. hierzu nur BGH, Beschluss vom 20. Januar 2022 - V ZR 78/21, juris Rn. 7 mwN).
  • BGH, 13.12.2007 - V ZB 98/07

    Streitwert und Rechtsmittelbeschwer bei Abweisung einer Klage auf Unterlassung

    Auszug aus BGH, 20.10.2022 - LwZR 7/21
    Bei einer Besitzstörungsklage ist die Beschwer des unterlegenen Klägers gemäß § 3 ZPO nach dem Interesse an der Unterlassung der Beeinträchtigung zu schätzen (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Dezember 2007 - V ZB 98/07, juris Rn. 6 zu einer Eigentumsbeeinträchtigung).
  • BGH, 27.04.2023 - V ZR 118/22

    Stützung der beklagten Partei auf neues Vorbringen zur Glaubhaftmachung ihrer

    aa) Richtig ist allerdings, dass nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs einer Partei verwehrt ist, sich im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren auf der Grundlage neuen Vorbringens auf einen höheren, die erforderliche Rechtsmittelbeschwer erreichenden Streitwert der Klage zu berufen, wenn sie die Streitwertfestsetzung in den Vorinstanzen nicht beanstandet und auch nicht glaubhaft gemacht hat, dass bereits in den Vorinstanzen vorgebrachte Umstände, die die Festsetzung eines höheren Streitwerts - und einer damit einhergehenden entsprechenden Beschwer - rechtfertigen, nicht ausreichend berücksichtigt worden sind (Senat, Beschluss vom 20. Januar 2022 - V ZR 78/21, juris Rn. 7; Beschluss vom 18. März 2021 - V ZR 156/20, juris Rn. 10; Beschluss vom 20. Februar 2020 - V ZR 167/19, WuM 2020, 308 Rn. 6; BGH, Beschluss vom 20. Oktober 2022 - LwZR 7/21, juris Rn. 4; jeweils mwN).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht